- illegitim
- il|le|gi|tim ['ɪlegiti:m] <Adj.> (bildungsspr.):
1.a) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung [stehend], nicht im Rahmen bestehender Vorschriften [erfolgend] /Ggs. legitim/: eine illegitime Thronfolge; eine Regierung für illegitim erklären.ein illegitimes Kind.2. nicht legitim (b), nicht vertretbar, nicht berechtigt:eine illegitime Forderung.
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ịl|le|gi|tim 〈Adj.〉 Ggs legitim1. unrechtmäßig, gesetzlich nicht anerkannt, unzulässig2. ungerechtfertigt, unvertretbar● \illegitimes Kind 〈veraltet〉 uneheliches K. [<lat. illegitimus „ungesetzlich“]* * *
1.a) (bildungsspr.) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend:eine -e Thronfolge;ein -es Kind.eine -e Forderung;auf -e Art.* * *
ịllegitim* * *
ịl|le|gi|tim <Adj.> [lat. illegitimus, zu: in- = un-, nicht u. legitimus, ↑legitim] (bildungsspr.): 1. a) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend: eine -e Thronfolge; b) außerehelich; unehelich: ein -es Kind; Al-Andalus, das durch einen -en Beischlaf an die Afrikaner gekommen war (Fries, Weg 12). 2. nicht ↑legitim (2), nicht vertretbar, nicht berechtigt: eine -e Forderung; auf -e Art; Gewalt von unten wird von vornherein als i. abqualifiziert (Degener, Heimsuchung 165).
Universal-Lexikon. 2012.